Nebenwirkungen

Verändern Abnehmspritzen Geruch und Geschmack? Was die neue Studie zeigt

Eine Auswertung in JAMA Otolaryngology verbindet GLP-1-Medikamente mit Geruchs- und Geschmacksstörungen. Wie hoch das absolute Risiko wirklich ist.

Dieser Artikel dient der neutralen Gesundheitsinformation und ersetzt keine ärztliche Beratung. Die genannten Wirkstoffe und Präparate sind verschreibungspflichtig oder befinden sich teilweise noch in klinischer Entwicklung. Dosiva spricht keine Empfehlung für ein bestimmtes Arzneimittel aus. Ob und welche Therapie geeignet ist, muss individuell ärztlich entschieden werden.

Verändern Abnehmspritzen Geruch und Geschmack? Was die neue Studie zeigt
Symbolbild (KI-generiert)
Das relative Risiko steigt deutlich, das absolute bleibt klein. Beides gehört in denselben Satz.

Essen schmeckt fad, der Kaffee riecht plötzlich metallisch, der Lieblingsduft wirkt fremd. Berichte dieser Art häufen sich seit einiger Zeit in Foren und sozialen Medien rund um Abnehmspritzen. Eine neue, große Auswertung gibt diesen Schilderungen jetzt erstmals eine belastbare Zahl. Sie ist ein ernstzunehmendes Signal, aber kein Grund zur Panik. Dieser Beitrag ordnet ein, was die Daten wirklich zeigen und was nicht.

Was die neue Studie untersucht hat

Die Arbeit stammt von Jonathan Zontag und Nir Zontag von der Hebräischen Universität Jerusalem und erschien am 25. Juni 2026 vorab online in JAMA Otolaryngology–Head & Neck Surgery. Ausgewertet wurden anonymisierte Behandlungsdaten aus dem TriNetX Global Collaborative Network, einem internationalen Datennetzwerk von Kliniken und Praxen, für den Zeitraum von Dezember 2017 bis April 2026.

Eingeschlossen wurden Erwachsene mit dokumentiertem Typ-2-Diabetes, bei denen zuvor keine Geruchs- oder Geschmacksstörung in der Akte stand. Über ein Propensity-Score-Matching, ein statistisches Verfahren zur Zuordnung von Personen mit ähnlichem Risikoprofil, entstanden zwei Gruppen von je 438.474 Personen: unter einem GLP-1-Rezeptoragonisten auf der einen Seite, unter anderen blutzuckersenkenden Medikamenten auf der anderen. Nachbeobachtet wurde über drei Monate bis zwei Jahre.

Ein methodischer Punkt gleich vorweg: Als Ereignis zählte ein in der Akte hinterlegter Diagnoseschlüssel. Niemand wurde zu einem Riechtest eingeladen. Die Studie misst also nicht, wie viele Menschen tatsächlich schlechter riechen, sondern bei wie vielen jemand diese Störung dokumentiert hat.

Das Ergebnis in Hazard Ratios, also Verhältnissen der Ereignisraten über die Zeit:

  • Geruchs- und Geschmacksstörungen insgesamt: 1,48 (95-Prozent-Konfidenzintervall 1,37 bis 1,61)
  • Geruchsstörungen: 1,81 (1,58 bis 2,07)
  • Geschmacksstörungen: 1,52 (1,35 bis 1,71)

Alle drei Intervalle liegen deutlich oberhalb von 1. Das Signal ist statistisch belastbar und nicht am Rand der Signifikanz.

Wie groß das Risiko wirklich ist

Solche Prozentwerte klingen dramatisch, deshalb lohnt der zweite Blick auf die absoluten Zahlen. Über den gesamten Beobachtungszeitraum wurde bei 0,37 Prozent der GLP-1-Gruppe eine Geruchs- oder Geschmacksstörung dokumentiert, in der Vergleichsgruppe bei 0,22 Prozent. Der Unterschied beträgt 0,15 Prozentpunkte, umgerechnet rund 15 zusätzliche dokumentierte Fälle pro 10.000 Behandelte über bis zu zwei Jahre. In der Berichterstattung genannt werden Einzelzahlen von 649 gegenüber 316 Personen mit einer Geruchsstörung und 769 gegenüber 445 Personen mit einer Geschmacksstörung. In beiden Gruppen hatten über 99 Prozent der Menschen keinen entsprechenden Eintrag.

Das relative Risiko steigt also klar, das absolute Risiko bleibt aber klein. Beide Aussagen gehören zusammen. Wer nur die 81 Prozent nennt, erzeugt Angst. Wer nur die niedrige absolute Rate nennt, verharmlost ein reales Signal. Redlich ist, beides in denselben Satz zu schreiben.

Was an dieser Nebenwirkung wirklich neu ist

Ende Juli haben mehrere deutsche Medien diese Studie erneut aufgegriffen und dabei von einer bislang unbekannten Nebenwirkung gesprochen. Diese Einordnung hält dem Blick in die Fachinformation nicht stand, also in das Dokument, das die Europäische Arzneimittelagentur mit der Zulassung genehmigt hat.

In der Fachinformation zu Wegovy ist die Dysgeusie, die Geschmacksstörung, unter den Erkrankungen des Nervensystems als häufige Nebenwirkung aufgeführt, also bei mindestens einer von hundert und weniger als einer von zehn behandelten Personen. In der Fachinformation zu Ozempic steht dieselbe Nebenwirkung als gelegentlich, also bei mindestens einer von tausend und weniger als einer von hundert Personen.

Eine Geschmacksstörung unter Semaglutid ist damit weder unbekannt noch überraschend. Sie ist behördlich erfasst und im Beipackzettel genannt. Was in keiner der beiden Fachinformationen steht, ist eine Störung des Geruchssinns. Weder Anosmie noch Parosmie tauchen dort auf. Genau dort liegt der neue Teil des Befundes, und er ist zugleich derjenige mit dem stärksten Signal.

Warum die Überschrift Wegovy nicht hergibt

Zwei Einschränkungen machen die Zuordnung zu einzelnen Handelsnamen unmöglich, und beide stehen in der Publikation selbst.

Die Patientengruppe. Eingeschlossen wurden ausschließlich Erwachsene mit Typ-2-Diabetes. Die Autoren begründen das damit, dass diese Gruppe die Medikamente eher dauerhaft anwendet. Wegovy ist in der Europäischen Union jedoch zur Gewichtsregulierung zugelassen und nicht als alleinige Diabetestherapie. Menschen, die Wegovy ohne Typ-2-Diabetes anwenden, waren in dieser Kohorte gar nicht enthalten.

Die Wirkstoffe. Die Autoren schreiben in ihren Limitationen, dass sie alle GLP-1-Rezeptoragonisten trotz ihrer molekularen Unterschiede in eine einzige Kategorie zusammengefasst haben. Eine getrennte Auswertung für Semaglutid, Tirzepatid, Dulaglutid oder Liraglutid wurde nicht durchgeführt.

Beides zusammen heißt: Die Studie stützt eine Aussage über die Wirkstoffgruppe bei Typ-2-Diabetes. Sie stützt keine Aussage über Wegovy und keine über Ozempic im Einzelnen.

Warum es zu Veränderungen kommen kann

Einen Mechanismus hat diese Studie nicht untersucht. Bekannt ist, dass GLP-1-Rezeptoren nicht nur im Verdauungstrakt vorkommen, sondern auch im Nervensystem. Daraus lässt sich eine Hypothese bilden, mehr nicht. Wir kennzeichnen das ausdrücklich als offen und ergänzen es nicht durch Vermutungen.

Naheliegend sind daneben Einflüsse, die nichts mit einer direkten Rezeptorwirkung zu tun haben müssen: verändertes Essverhalten, Übelkeit oder ein trockener Mund können die Wahrnehmung ebenfalls beeinflussen. Auch das ist in dieser Arbeit nicht geprüft worden. Fachlich werden die beschriebenen Phänomene als Anosmie (Verlust des Geruchssinns), Parosmie (verzerrte Geruchswahrnehmung), Parageusie und Dysgeusie (verzerrter Geschmack) bezeichnet.

Warum die Studie nicht alles beweist

Es spricht für die Arbeit, dass die Einschränkungen dort vollständig aufgeführt sind. Die wichtigsten:

  • Das Design ist beobachtend. Ein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang wird nicht belegt.
  • Die Ereignisse beruhen auf ICD-Diagnoseschlüsseln ohne standardisierte objektive Tests. Was eingetragen wird, hängt davon ab, ob jemand berichtet und ob jemand kodiert.
  • Angaben zu Therapietreue, Behandlungsdauer und Dosierung fehlen.
  • Die konkrete Indikation für die Verordnung war nicht verfügbar.
  • Kodierfehler und uneinheitliche Erfassung über einen weltweiten Datensatz sind möglich.
  • Ein Restconfounding, also verbleibende Verzerrung durch nicht erfasste Einflussgrößen, bleibt trotz Matching möglich.

Denkbar ist zudem, dass Menschen unter einem viel diskutierten Medikament enger angebunden sind und häufiger gefragt werden, wie es ihnen geht. Die Wahl der Vergleichsgruppe dämpft diesen Effekt, weil auch dort eine Diabetestherapie läuft, aber sie hebt ihn nicht auf.

Eine Aussage, die in der Berichterstattung mehrfach auftaucht, findet sich in der Publikation nicht: dass sich die Veränderungen häufig zurückbilden, sobald sich das Gewicht stabilisiert. Die Studie hat den Verlauf einzelner Beschwerden nicht nachverfolgt. Wir kennzeichnen diese Frage als offen.

Was das für Betroffene bedeutet

Für Menschen unter oder vor einer GLP-1-Therapie ergibt sich daraus kein Grund, eine sinnvolle Behandlung abzubrechen. Sinnvoll ist ein nüchterner Umgang:

  • Veränderungen von Geruch und Geschmack beobachten und notieren, ähnlich einem Symptom-Tagebuch.
  • Auf ausreichend Flüssigkeit und Mundhygiene achten, da ein trockener Mund die Wahrnehmung zusätzlich dämpft.
  • Wenn das Essen fad schmeckt, bewusst auf ausreichende Eiweiß- und Nährstoffzufuhr achten, damit aus einer Geschmacksflaute kein Mangel wird.
  • Bei starkem, anhaltendem oder plötzlichem Verlust von Geruch oder Geschmack ärztlich abklären lassen, auch um andere Ursachen auszuschließen.

Unabhängig davon können Verdachtsfälle in Deutschland direkt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gemeldet werden, auch von Patientinnen und Patienten selbst. Für Signale, die noch in keiner Fachinformation stehen, ist das der Weg, auf dem sie sichtbar werden.

Einordnung von Dosiva

Unsere Haltung als Redaktion: Menschen unter einer GLP-1-Therapie brauchen belegte Einordnung statt Hype und statt Alarm. Diese Studie ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig der Unterschied zwischen relativem und absolutem Risiko ist. Sie erweitert das bekannte Nebenwirkungsprofil um einen bisher wenig beachteten Punkt, ohne die Therapie grundsätzlich infrage zu stellen. Genau diese Trennung von Datenlage und Deutung ist der Anspruch, den wir an jeden Beitrag legen.

Unsere Haltung zur Erstattungsfrage

Was jetzt folgt, ist eine politische Forderung unserer Redaktion. Sie ist keine Aussage der Studienautoren, keine Empfehlung einer Fachgesellschaft und nicht Teil der Studienlage.

Eine Nebenwirkung wird dort bemerkt, wo jemand danach fragt. Das setzt eine ärztliche Begleitung voraus, die regelmäßig stattfindet. In Deutschland zahlen die meisten Menschen eine medikamentöse Adipositastherapie selbst, weil § 34 Absatz 1 SGB V Arzneimittel zur Regulierung des Körpergewichts pauschal von der Versorgung ausschließt. Wer selbst zahlt, spart erfahrungsgemäß zuerst an dem, was nicht unmittelbar wirkt, und das sind die Kontrolltermine. Manche weichen ganz auf Bezugswege außerhalb der regulären Versorgung aus. Dort fragt niemand nach Geruch und Geschmack, und dort meldet niemand einen Verdachtsfall.

Wir fordern deshalb die Streichung des Lifestyle-Ausschlusses in § 34 Absatz 1 SGB V. Über die Erstattung soll nach ärztlicher Notwendigkeit im Einzelfall entschieden werden, nicht über einen pauschalen gesetzlichen Ausschluss, der die Frage beantwortet, bevor eine Ärztin oder ein Arzt sie stellen kann. Adipositas ist eine anerkannte chronische Erkrankung und kein Willensproblem.

Diese Forderung geht bewusst weiter als das, was die Fachgesellschaften derzeit vertreten. Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft fordert eine Erstattung erst, wenn multimodale Basismaßnahmen nicht ausreichen oder Folgeerkrankungen vorliegen. Wir kennzeichnen unsere weitergehende Position deshalb überall ausdrücklich als Haltung.

Kurz gesagt: Geruchs- und Geschmacksstörungen sind unter GLP-1-Medikamenten etwas häufiger, betreffen aber über bis zu zwei Jahre 0,37 statt 0,22 Prozent der Behandelten. Die Geschmacksstörung steht längst in der Fachinformation, neu ist der Hinweis auf den Geruchssinn. Ein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang ist nicht belegt.

Häufige Fragen

Muss ich die Abnehmspritze absetzen, wenn sich mein Geschmack verändert?

Nicht eigenmächtig. Diese Studie liefert ein Sicherheitssignal, keine Handlungsanweisung. Anhaltende oder starke Beschwerden gehören in das Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt, die die Therapie begleiten, auch weil Geruchs- und Geschmacksstörungen viele andere Ursachen haben können.

Ist die Geschmacksstörung wirklich eine unbekannte Nebenwirkung?

Nein. In der europäischen Fachinformation zu Wegovy ist Dysgeusie als häufige Nebenwirkung aufgeführt, also bei mindestens einer von hundert und weniger als einer von zehn behandelten Personen. In der Fachinformation zu Ozempic steht sie als gelegentlich. Neu an der Studie ist der Hinweis auf Störungen des Geruchssinns, die in beiden Dokumenten nicht genannt sind.

Sind bestimmte Wirkstoffe stärker betroffen?

Das lässt sich aus dieser Arbeit nicht sagen. Die Autoren führen in ihren Limitationen ausdrücklich auf, dass sie alle GLP-1-Rezeptoragonisten trotz ihrer molekularen Unterschiede in eine einzige Kategorie zusammengefasst und keine Auswertung nach einzelnen Wirkstoffen vorgenommen haben.

Gilt das auch für Menschen ohne Typ-2-Diabetes?

Die Studie beantwortet diese Frage nicht. Eingeschlossen wurden ausschließlich Erwachsene mit dokumentiertem Typ-2-Diabetes. Ob sich der Befund auf eine Anwendung zur Gewichtsregulierung übertragen lässt, ist offen.

Kommen Geruch und Geschmack wieder zurück?

Die Studie hat den Verlauf einzelner Beschwerden nicht nachverfolgt und beantwortet diese Frage nicht. Aussagen über eine überwiegend vorübergehende Natur der Veränderungen stammen aus der Berichterstattung, nicht aus der Publikation. Deshalb bleibt die ärztliche Abklärung bei anhaltenden Beschwerden wichtig.

Quellen

  1. Zontag, J., & Zontag, N. (2026, 25. Juni). Smell and Taste Disturbances Among Glucagon-Like Peptide-1 Receptor Agonist Users. JAMA Otolaryngology–Head & Neck Surgery. Online vorab veröffentlicht. https://doi.org/10.1001/jamaoto.2026.1498. PubMed-Eintrag: pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/42348217
  2. Europäische Arzneimittelagentur. Wegovy: Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels, Abschnitt 4.8, Tabelle 3. ema.europa.eu
  3. Europäische Arzneimittelagentur. Ozempic: Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels, Abschnitt 4.8, Tabelle 1. ema.europa.eu
  4. Medscape. (2026). Smell, Taste Disturbances Tied to GLP-1s in Type 2 Diabetes. medscape.com
  5. t-online. (2026, 8. Juli). Abnehmspritze: Studie deutet auf Störungen von Geruch und Geschmack hin. t-online.de

Hinweis zur Quellenlage: Hazard Ratios und absolute Ereignisraten stammen aus der Originalpublikation und den daraus zitierenden Fachmedien. Die Häufigkeitskategorien der Dysgeusie stammen unmittelbar aus den behördlich genehmigten Fachinformationen. Ein Mechanismus für den beobachteten Zusammenhang ist in der Publikation nicht untersucht und wird hier ausdrücklich als offen gekennzeichnet.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Semaglutid und Tirzepatid sind verschreibungspflichtige Arzneimittel. Über Nutzen, Risiken und den Umgang mit Nebenwirkungen entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im Einzelfall.

Kein Medizinprodukt. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche oder pharmazeutische Beratung.