Therapie & Medizin

45 Milliarden: Was die Rechnung der AOK-Chefin auslässt

Carola Reimann warnt vor Milliardenkosten, falls Abnehmmedikamente Kassenleistung werden. Was ihre Rechnung unterstellt, was sie nicht gegenrechnet und warum das Argument der Verhältnismäßigkeit in beide Richtungen gilt.

Dieser Artikel dient der neutralen Gesundheitsinformation und ersetzt keine ärztliche Beratung. Die genannten Wirkstoffe und Präparate sind verschreibungspflichtig oder befinden sich teilweise noch in klinischer Entwicklung. Dosiva spricht keine Empfehlung für ein bestimmtes Arzneimittel aus. Ob und welche Therapie geeignet ist, muss individuell ärztlich entschieden werden.

45 Milliarden: Was die Rechnung der AOK-Chefin auslässt
Symbolbild (KI-generiert)
Eine Zahl, die eine Behandlung unterstellt, die niemand fordert, misst keine Kosten. Sie erzeugt eine Größenordnung, die erschrecken soll.

Am 25. August 2026 hat Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, eine Zahl in die Debatte gebracht: 45 Milliarden Euro. So viel würde es die gesetzliche Krankenversicherung jährlich kosten, wenn Abnehmmedikamente Kassenleistung würden.

Die Zahl hat gewirkt, wie Zahlen dieser Größenordnung wirken sollen. Es lohnt sich deshalb, sie auseinanderzunehmen.

Was genau gesagt wurde

Reimann antwortet damit auf Sonja Optendrenk, die neue Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, die eine Erstattung unter bestimmten Bedingungen für überlegenswert hält. Diesen Vorstoß haben wir in Abnehmspritze auf Kassenkosten eingeordnet.

Ihre Rechnung hat zwei Stufen:

Angenommene BehandlungsgruppeJährliche Kosten
Alle GKV-Versicherten mit BMI ab 30rund 45 Milliarden Euro
Alle GKV-Versicherten mit BMI ab 35rund 14 Milliarden Euro

Dazu sagt sie selbst: „Das ist sicher ein Maximal-Szenario, aber es zeigt die finanziellen Dimensionen dieses Themas.” Und zur Debatte insgesamt: „So verkürzt kann man die Debatte nicht führen.”

Der zweite Satz ist der interessantere, weil er auf die Rechnung selbst zutrifft.

Was die Rechnung unterstellt

Die 45 Milliarden entstehen unter der Annahme, dass jeder Mensch mit einem BMI ab 30 dauerhaft behandelt wird. Das sind in Deutschland etwa ein Fünftel der Erwachsenen.

Diese Behandlung fordert niemand. Optendrenk nicht, keine Fachgesellschaft, kein Verband. Zur Debatte steht eine Erstattung nach ärztlicher Indikation: bei ausgeprägter Adipositas, bei Begleiterkrankungen, nach gescheiterten Vorbehandlungen, mit Verlaufskontrolle und Abbruchkriterien. Also das, was in der Medizin sonst überall gilt.

Eine Zahl, die eine Behandlung unterstellt, die niemand fordert, misst keine Kosten. Sie erzeugt eine Größenordnung, die erschrecken soll.

Dass Reimann die zweite Zahl gleich mitliefert, zeigt das übrigens selbst: Beim BMI ab 35 bleiben von 45 Milliarden noch 14 übrig. Eine engere Indikation senkt die Kosten um zwei Drittel. Bei einer Indikationsstellung, die neben dem BMI auch Begleiterkrankungen und Vorbehandlung berücksichtigt, wie sie in jedem realistischen Erstattungsmodell stünde, wird die Zahl noch einmal deutlich kleiner. Diese dritte Stufe fehlt.

Was nicht gegengerechnet wird

Der zweite Einwand wiegt schwerer.

In der Rechnung stehen nur Arzneimittelkosten. Was auf der anderen Seite steht, kommt nicht vor: die Kosten, die unbehandelte Adipositas der Solidargemeinschaft heute schon verursacht. Typ-2-Diabetes und seine Folgen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Kniegelenkersatz, Schlafapnoe, Arbeitsunfähigkeit, Frühverrentung.

Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland hat in derselben Debatte genau darauf hingewiesen: Die Frage lässt sich nicht auf Medikamentenkosten verengen.

Damit ist nicht gesagt, dass sich eine Erstattung rechnet. Belastbare Aussagen dazu bräuchten Langzeitdaten über viele Jahre, und die gibt es noch nicht. Wer aber nur die eine Seite ausrechnet und die andere weglässt, hat keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgelegt, sondern eine Ausgabenschätzung.

Der Maßstab, der gerade woanders angelegt wird

Und hier kommt der Teil, der sachlich nichts mit Adipositas zu tun hat und trotzdem zur Sache gehört.

Reimanns Argument ist ein Verhältnismäßigkeitsargument: Die Mittel sind knapp, deshalb muss jede Ausgabe zu ihrem Nutzen ins Verhältnis gesetzt werden. Das ist ein gutes Argument. Die Frage ist, wo es angewendet wird.

Denn zeitgleich läuft eine zweite Debatte. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ein Sparpaket vorgelegt, das die Werbebudgets der Kassen auf 0,075 Prozent der monatlichen Bezugsgröße je Mitglied begrenzt, was einer Halbierung entspricht und bis 2030 rund 420 Millionen Euro sparen soll. Dasselbe Paket deckelt die Vorstandsgehälter: keine Erhöhung während der Amtszeit, Boni werden angerechnet, die Aufsicht kann bei neuen Amtszeiten niedrigere Bezüge anordnen. Die Vergütung soll in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung der Körperschaft stehen.

Gegen diesen Teil des Pakets läuft die Kassenlandschaft Sturm. Die Begründung: Wettbewerbsnachteil bei der Gewinnung von Führungspersonal, Abwanderung in die Privatwirtschaft.

Die Zahlen, um die es geht, sind öffentlich. Krankenkassen müssen ihre Vorstandsvergütungen jährlich im Bundesanzeiger veröffentlichen. Für 2025 weist die Veröffentlichung für den Vorstandsvorsitz des AOK-Bundesverbandes 319.400 Euro aus, dazu 121.241 Euro für die Altersversorgung.

Zur Fairness gehört eine Klarstellung: Uns ist keine Äußerung bekannt, in der Reimann sich persönlich gegen die Deckelung ihres eigenen Gehalts ausgesprochen hätte. Der Widerstand kommt aus der Kassenlandschaft insgesamt. Der Punkt hier ist auch kein persönlicher, sondern ein struktureller.

Er lautet: Wenn Verhältnismäßigkeit der Maßstab ist, dann gilt sie für die gesamte Organisation. Ein Verband, der einer chronisch kranken Patientin die Behandlung mit dem Hinweis auf knappe Mittel verweigert, muss denselben Satz aushalten, wenn es um die eigene Führungsebene geht. Beides sind Ausgaben derselben Solidargemeinschaft, und beide werden von denselben Beitragszahlenden getragen.

Die 319.400 Euro sind neben 45 Milliarden ein Rundungsfehler. Darum geht es nicht. Es geht um die Frage, ob Sparsamkeit ein Prinzip ist oder eine Zumutung, die immer nur die anderen trifft.

Unsere Haltung

Wir halten den pauschalen Ausschluss nach § 34 SGB V für falsch und treten dafür ein, ihn zu streichen und stattdessen nach ärztlicher Notwendigkeit zu erstatten. Diese Position ist schärfer als die der Fachgesellschaften und ausdrücklich als unsere Haltung gekennzeichnet, nicht als Studienergebnis.

Der Grund ist einfach: § 34 fragt nicht, ob eine Behandlung nötig ist. Er stuft eine ganze Wirkstoffgruppe pauschal als Lifestyle ein und schließt sie aus, unabhängig vom einzelnen Fall. Damit entscheidet nicht die Ärztin über die Behandlung, sondern der Kontostand.

Das Kostenargument spricht nicht gegen diese Position, sondern für eine ordentliche Indikationsstellung. Wer 45 Milliarden fürchtet, sollte über Kriterien reden: für wen, wie lange, mit welchen Kontrollen, mit welchen Abbruchregeln. Das ist die schwierige Arbeit. Ein pauschaler Ausschluss erspart sie.

Und er verlagert die Kosten nur. Wer die Behandlung nicht bekommt, verschwindet nicht aus dem System. Er kommt später wieder, mit Diabetes.

Quellen

  • Pharmazeutische Zeitung, 25. August 2026: Abnehmspritze würde Kassen Milliarden kosten. Aussagen von Dr. Carola Reimann, AOK-Bundesverband, sowie Michaela Engelmeier, Sozialverband Deutschland.
  • Pharmazeutische Zeitung: Sparpaket, Deckel für Werbeausgaben und Vorstandsgehälter. Inhalte des Gesetzentwurfs von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.
  • Bundesanzeiger: Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen für 2025, veröffentlicht im März 2026.
  • Berliner Zeitung, 21. April 2026: Gehaltsdeckel für Kassenchefs, Vorstände laufen Sturm gegen Warkens Sparpläne.
  • Sozialgesetzbuch V, § 34 Absatz 1 (Ausschluss von Arzneimitteln zur Regulierung des Körpergewichts).

Kein Medizinprodukt. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche oder pharmazeutische Beratung.